Was ist die Voraussetzung zur Ausübung der Hypnosetherapie?

Die Voraussetzung zur Ausübung der Hypnosetherapie (damit Ausübung der Heilkunde) ist in der Bundesrepublik Deutschland streng geregelt. Es dürfen nur Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten auch Hypnosetherapie ausüben. Die medizinisch-klinische Hypnosetherapie grenzt sich streng von esoterischen Heilweisen und Prinzipien ab. Laien (auch Showhypnotiseure) machen sich strafbar mit jeglicher Art von Behandlungsversuchen. Leider ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu England, Israel, Belgien etc. die Showhypnose zum Zwecke einer makaberen Belustigung nicht verboten. Das Teilnehmen an solchen Shows sollte in jedem Falle vermieden werden, da hier schwere bis irreparable Schäden hervorgerufen werden können.

Bei einer fachkompetent durchgeführten Hypnosetherapie gibt es keine Neben- oder Wechselwirkungen. Grundsätzlich ist jeder Mensch hypnotisierbar. Ausgeschlossen werden Menschen mit einem sehr niedrigen Intelligenzquotienten oder Menschen mit debilen Erkrankungen. Daneben gibt es selbstverständlich noch Erkrankungen, bei denen eine Kontraindikation (Gegenanzeige) besteht.

Voraussetzung zur Durchführung (hieran erkennt man einen guten Therapeuten) einer Hypnosetherapie sind immer eine ausführliche (Psycho-) Diagnostik und eine sich daran anschließende ausführliche Beratung über die Länge und Dauer der Behandlung.

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